Rechtsanspruch OGS ab Schuljahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird durch das Ganztagsförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen schrittweise eingeführt. Dieser Anspruch gilt für Kinder ab der ersten Klassenstufe und soll bis zum Schuljahr 2029/2030 eine tägliche Förderung von mindestens acht Stunden gewährleisten. Die Umsetzung kann in Horten sowie in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen erfolgen, wobei die Unterrichtszeit auf den Anspruch angerechnet wird.
Für Gladbeck sieht die Verwaltung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einen Anstieg des Betreuungsbedarfs voraus. Während aktuell etwa 43,4 Prozent der Grundschulkinder ein OGS-Angebot nutzen, wird für das Jahr 2029 eine Versorgungsquote von 80 Prozent angestrebt. Dies ist mit einer Veränderung der städtischen Kosten verbunden: Die Hochrechnung der Verwaltung zeigt, dass die jährlichen Zuschüsse von rund 990.000 Euro im Jahr 2022 auf etwa 1,98 Millionen Euro im Jahr 2029 ansteigen könnten. Der Bund stellt für den Ausbau der Ganztagsbetreuung finanzielle Mittel bereit, wobei die genaue Höhe der zukünftigen Zuflüsse für Gladbeck derzeit nicht feststeht.
Der Schulausschuss hat den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen des Ausbaus die Bildungsinfrastruktur sowie künftige Raumkonzepte weiterentwickelt werden müssen.
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