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Mitteilungsvorlage

Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)

22/0062 26.01.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Im Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) informiert. Die GRW dient als Instrument zur Verbesserung der Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

Durch neue Förderrichtlinien, die seit Januar 2022 gelten, verändert sich die Verteilung der Mittel in Nordrhein-Westfalen. Während in früheren Perioden 28 % der Fläche förderfähig waren, sollen nun rund 54 % der NRW-Fläche Zuschüsse erhalten können, wobei das Ruhrgebiet verstärkt berücksichtigt wird. Für Unternehmen in Gladbeck bedeutet dies, dass bei der Ansiedlung neuer Firmensitze oder der Erweiterung bestehender Standorte unter der Voraussetzung der Schaffung neuer Arbeitsplätze höhere Förderquoten möglich sind. Die Förderung umfasst Investitionen von Unternehmen sowie in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur.

Die Förderhöchstsätze für den Zeitraum 2022 bis 2027 liegen je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 15 % und 35 %. Zuvor bewegten sich diese Sätze zwischen 10 % und 20 %. Die Förderung richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen. Anträge können direkt bei der NRW.BANK gestellt werden. In der Sitzung erfolgt ein mündlicher Bericht durch die Wirtschaftsförderung sowie durch Vertreter der Stadtsparkasse Gladbeck.

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