Herkunftssprachlicher Unterricht a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis ABI-BIG-DKP vom 04.01.2022 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Schulausschusses wird über den Bericht der Verwaltung zum Thema herkunftssprachlicher Unterricht beraten. Die Organisation und Durchführung dieses Unterrichts liegen in der Zuständigkeit der Schulaufsicht auf Grundlage eines Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung. Bei dem Angebot handelt es sich um eine zusätzliche, freiwillige Leistung.
Die Einrichtung der Unterrichtsangebote im Rahmen der Ressourcenzuweisung für den Kreis Recklinghausen basiert auf Bedarfsabfragen in den Schulen, die jährlich im Frühjahr für das darauffolgende Schuljahr durchgeführt werden. Eine Voraussetzung für die Unterrichtsorganisation und eine tragfähige Datenlage ist die verbindliche, schriftliche Anmeldung der Schülerinnen und Schüler durch die Eltern bei der jeweiligen Schulleitung.
Zur Beantwortung von Fragen aus einem Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis ABI-BIG-DKP hat die Verwaltung Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen gehalten. Die entsprechenden Antworten werden in der Sitzung verlesen. Der Schulausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220125175335-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220125175457-0