Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beantragt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021. Grundlage hierfür ist das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Verpflichtung entbindet. Voraussetzung für eine solche Befreiung ist die Erfüllung von mindestens zwei aus drei Kriterien, welche sich auf die Bilanzsummen und die Erträge aus Beteiligungen beziehen.
Nach Angaben der Verwaltung sind alle drei relevanten Kriterien für Gladbeck erfüllt, wobei die entsprechenden Werte die festgelegten Grenzwerte deutlich unterschreiten. Im Falle einer Befreiung ist die Stadt verpflichtet, stattdessen einen Beteiligungsbericht aufzustellen und zu beschließen. Dieser Bericht ermöglicht laut Vorlage eine umfassendere Darstellung der städtischen Beteiligungen sowie der verselbstständigten Aufgabenbereiche und deren Finanzbeziehungen. Zudem wird ein geringerer Verwaltungsaufwand gegenüber dem Gesamtabschluss angeführt.
Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2021 feststellen. Diese Entscheidung muss bis zum 30. September des Folgejahres getroffen und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses der Gemeinde vorgelegt werden.
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