Mögliche Auswirkungen des § 2b des Umsatzsteuergesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorge 22/0181 befasst sich mit den möglichen Auswirkungen der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeiten des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG). Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine Neuregelung in Kraft, welche die steuerliche Behandlung beeinflussen kann. Bisher unterliegt der ZBG bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben, wie etwa der Straßenreinigung einschließlich Winterdienst, der Abfallbeseitigung sowie des Bestattungswesens, nicht der Umsatzbesteuerung.
Durch die gesetzliche Änderung wird dieser Grundsatz ab dem Jahr 2023 dahingehend angepasst, dass eine Umsatzsteuerpflicht entstehen kann, sofern die steuerliche Behandlung als Nichtunternehmer zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Marktteilnehmern führen würde. Die Vorlage informiert über die bisherigen Vorbereitungen auf diese Rechtsänderung sowie über die potenziellen Folgen für die Arbeitsweise des ZBG ab dem Jahr 2023. Der Betriebsausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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