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Beschlussvorlage

Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2017 hier: Gewerbliche Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet

22/0175 21.03.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet. Gegenstand der Vorlage ist die Einführung einer neuen Tarifgruppe für die gewerbliche Nutzung von E-Scootern.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung soll ein jährlicher Beitrag in Höhe von 50 Euro pro E-Scooter für gewerbliche Anbieter erhoben werden. Diese Maßnahme basiert auf einem Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2022, der die Einführung einer Sondernutzungsgebühr vorsah. Die vorliegende Vorlage dient der formalen Übernahme dieses Beschlusses in den Gebührentarif.

Nach Angaben der zuständigen Verwaltung sind für den Einsatz in Gladbeck derzeit etwa 300 E-Scooter vorgesehen. Daraus ergibt sich eine erwartete jährliche Einnahme von rund 15.000 Euro für das Stadtgebiet. Die eigentliche Sondernutzungssatzung selbst bleibt von dieser Änderung unberührt; lediglich der entsprechende Gebührentarif wird um die Tarifgruppe 9 ergänzt.

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