Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im gesamten Gladbecker Stadtgebiet im Kalenderjahr 2022

22/0174 21.03.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt vor, im Kalenderjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im gesamten Stadtgebiet von Gladbeck zu verzichten. Anknüpfend an die Regelungen der Vorjahre soll diese Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomie beitragen. Durch den Verzicht auf die Gebühren wird mit einem Einnahmeverlust für die Stadt zwischen 15.000 und 20.000 Euro gerechnet.

Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie vor. Gastronomiebetriebe können die Nutzung von überbreiten Gehwegen, Flächen in öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie von öffentlichen Parkplätzen beantragen. Bei der Nutzung von Parkplätzen gelten dabei bestimmte Vorgaben: Die Flächen müssen sich in Verlängerung der Fassadenfront befinden und auf der eigenen Straßenseite liegen. Behindertenparkplätze sind von der Nutzung ausgeschlossen. Zudem darf nicht mehr als ein Drittel des Parkplatzkontingents eines Straßenzuges beansprucht werden. Die Absicherung der Flächen durch Schutzvorrichtungen muss in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente