Versammlungsrecht - Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 22/0508 befasst sich mit dem Versammlungsrecht gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes. In der Sitzung des Integrationsrats am 30. November 2022 wird über die rechtlichen Grundlagen informiert. Der Bericht erläutert, dass das Grundgesetz deutschen Staatsangehörigen das Recht einräumt, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist der Schutz der Versammlungsfreiheit durch das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet.
Die Vorlage thematisiert zudem die gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiten für Versammlungen unter freiem Himmel, wie sie im Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlungsfreiheit ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Demokratie ist. Die Bekämpfung von politischem Extremismus wird dabei als gesellschaftliche und politische Aufgabe beschrieben, die über die rein rechtlichen Rahmenbedingungen des Versammlungsrechts hinausgeht.
Im Rahmen der Sitzung wird die Leiterin des Rechtsamtes zu diesem Thema berichten. Der Integrationsrat soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen sind für dieses Anliegen nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221611100514