Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2022 anlässlich des Appeltatenfestes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0274 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses sieht die Erlassung einer Verordnung vor, um am 4. September 2022 einen verkaufsoffenen Sonntag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr zu ermöglichen. Anlass für diese Regelung ist das Appeltatenfest. Die geplante Öffnung der Verkaufsstellen soll die Veranstaltungsflächen in der Hochstraße, der Horster Straße, der Lambertistraße und der Goethestraße sowie den Körnerplatz und angrenzende Bereiche umfassen.
Als Begründung für die Verordnung wird das öffentliche Interesse gemäß § 6 LÖG NRW angeführt, da die Ladenöffnung in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Volksfest stattfindet. Für das Jahr 2018 wurde eine Besucherzahl von 80.000 Personen dokumentiert, wobei für das Jahr 2022 eine vergleichbare Besucherzahl erwartet wird. Im Rahmen der Anhörung der Beteiligten, unter anderem der IHK Nord Westfalen, des Handelsverbandes NRW und der Gewerkschaft ver.di, wurden keine Einwände erhoben, mit Ausnahme einer Ablehnung durch die Gewerkschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, den beigefügten Entwurf der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu beschließen. Für die Umsetzung der Verordnung sind keine finanziellen Auswirkungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Zudem sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz feststellbar. Der Entwurf der Verordnung wurde von der Bürgermeisterin erstellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221605100274
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220518121429-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220518124340-2
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220518121431-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20220518123948-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20220518123957-1
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20220518123957-2
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20220518123958-3
- Anlage 8 als PDF öffnen ↗ 20220518123959-4
- Anlage 9 als PDF öffnen ↗ 20220518124339-0
- Anlage 10 als PDF öffnen ↗ 20220518124339-1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 16.05.2022
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2022 (bisheriger Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG) 16.05.2022
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 16.05.2022
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gem. §2b UStG hier: Sachstandsbericht 16.05.2022
- Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 011001/1014.011202 - IT-Netzwerkhardware für NU Ukraine 16.05.2022
- Personalbericht 18.05.2022