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Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2022 anlässlich des Appeltatenfestes

22/0274 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 22/0274 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses sieht die Erlassung einer Verordnung vor, um am 4. September 2022 einen verkaufsoffenen Sonntag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr zu ermöglichen. Anlass für diese Regelung ist das Appeltatenfest. Die geplante Öffnung der Verkaufsstellen soll die Veranstaltungsflächen in der Hochstraße, der Horster Straße, der Lambertistraße und der Goethestraße sowie den Körnerplatz und angrenzende Bereiche umfassen.

Als Begründung für die Verordnung wird das öffentliche Interesse gemäß § 6 LÖG NRW angeführt, da die Ladenöffnung in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Volksfest stattfindet. Für das Jahr 2018 wurde eine Besucherzahl von 80.000 Personen dokumentiert, wobei für das Jahr 2022 eine vergleichbare Besucherzahl erwartet wird. Im Rahmen der Anhörung der Beteiligten, unter anderem der IHK Nord Westfalen, des Handelsverbandes NRW und der Gewerkschaft ver.di, wurden keine Einwände erhoben, mit Ausnahme einer Ablehnung durch die Gewerkschaft.

Die Verwaltung schlägt vor, den beigefügten Entwurf der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu beschließen. Für die Umsetzung der Verordnung sind keine finanziellen Auswirkungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Zudem sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz feststellbar. Der Entwurf der Verordnung wurde von der Bürgermeisterin erstellt.

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