Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2022 anlässlich des Appeltatenfestes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Erlassung einer Verordnung zur Ermöglichung eines verkaufsoffenen Sonntags am 4. September 2022 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Anlass für diese Regelung ist das Appeltatenfest in Gladbeck. Das Festprogramm umfasst Musik- und Künstlerdarbietungen, verschiedene Warenstände sowie eine Oldtimer-Ausstellung auf Flächen der Hochstraße, Horster Straße, Lambertistraße und Goethestraße sowie dem Körnerplatz.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Festen ermöglicht. Die Verwaltung begründet das Vorliegen eines öffentlichen Interesses durch die räumliche Nähe der geplanten Ladenöffnungen zur Veranstaltungsfläche und die zeitliche Überschneidung mit dem Festbetrieb. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und katholische Kirche keine Einwände gegen die Vorlage. Die Gewerkschaft ver.di sprach sich gegen die Sonntagsöffnung aus.
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