Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 22/0269 wird dem Rat eine Zusammenstellung über unerhebliche über- sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Diese Dokumentation, die als Liste 1 geführt wird, erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass solche unerheblichen finanziellen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Der Stadtkämmerer hat diese Zusammenstellung zur Vorlage im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss erstellt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Informationen offiziell zur Kenntnis nimmt. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen bestehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221605100269
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220518163129-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220518163146-0