Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 011001/1014.011202 - IT-Netzwerkhardware für NU Ukraine

22/0267 16.05.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 22/0267 wird die Genehmigung einer dringlichen Entscheidung zur Durchführung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben bereits eine vorläufige Entscheidung getroffen, welche nun durch den Rat sowie den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss bestätigt werden soll.

Gegenstand der Maßnahme ist die Beschaffung von IT-Netzwerkhardware für drei Notunterkünfte in Gladbeck. Die Standorte befinden sich am Jovyplatz, an der Horster Straße (Festplatz) sowie am Wehlingsweg. Durch den Einsatz von WLAN-Access-Points soll den dort untergebrachten Menschen aus der Ukraine ein Internetzugang über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks ermöglicht werden.

Die Kosten für die technische Ausstattung belaufen sich auf 39.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine überplanmäßige investive Auszahlung, wobei die Mittel aus dem Bereich der Schulinfrastruktur bereitgestellt werden. Die Entscheidung wurde aufgrund der Notlage der Geflüchteten als dringlich eingestuft, um eine zeitnahe Umsetzung der technischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente