Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 011001/1014.011202 - IT-Netzwerkhardware für NU Ukraine
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0267 wird die Genehmigung einer dringlichen Entscheidung zur Durchführung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben bereits eine vorläufige Entscheidung getroffen, welche nun durch den Rat sowie den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss bestätigt werden soll.
Gegenstand der Maßnahme ist die Beschaffung von IT-Netzwerkhardware für drei Notunterkünfte in Gladbeck. Die Standorte befinden sich am Jovyplatz, an der Horster Straße (Festplatz) sowie am Wehlingsweg. Durch den Einsatz von WLAN-Access-Points soll den dort untergebrachten Menschen aus der Ukraine ein Internetzugang über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks ermöglicht werden.
Die Kosten für die technische Ausstattung belaufen sich auf 39.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine überplanmäßige investive Auszahlung, wobei die Mittel aus dem Bereich der Schulinfrastruktur bereitgestellt werden. Die Entscheidung wurde aufgrund der Notlage der Geflüchteten als dringlich eingestuft, um eine zeitnahe Umsetzung der technischen Infrastruktur zu gewährleisten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221605100267
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 16.05.2022
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2022 (bisheriger Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG) 16.05.2022
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 16.05.2022
- Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2022 anlässlich des Appeltatenfestes 16.05.2022
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gem. §2b UStG hier: Sachstandsbericht 16.05.2022
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