Bestellung einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bestellung einer zusätzlichen stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften der Ausschusssitzungen beraten. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu führen sind, welche von der Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Für die Fertigung der Protokolle des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses sind derzeit ein Schriftführer sowie ein stellvertretender Schriftführer bestellt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht nun vor, eine weitere Person als zusätzliche stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Durch diese Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Zudem wird im Rahmen der Vorlage festgestellt, dass die Entscheidung keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.
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