Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Beschlüsse der Ausschüsse in Form einer Niederschrift festgehalten werden. Diese Niederschriften sind durch den jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführung zu unterzeichnen.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass die bisher als stellvertretende Schriftführerin bestellte Person für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht. Um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen weiterhin zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Person zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.
Für diese Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Aufwendungen im Haushalt vorgesehen. Ebenso ergeben sich aus der Vorlage keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen. Der Entwurf sieht die formale Bestellung der vorgeschlagenen Person als stellvertretende Schriftführerin vor.
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