Anregung gem. § 24 GO NRW - Jugendhilfeplanung -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wurde eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Die Vorlage thematisiert die Standards und Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Qualitätsentwicklung eine gesetzliche Norm darstellt. Durch regelmäßige Treffen mit freien Trägern sowie durch Vereinbarungen im Rahmen von Leistungs- und Entgeltverträgen werden Standards gesetzt. Zu den genannten Maßnahmen gehören die Zertifizierung als familienfreundliche Kommune sowie die Zusammenarbeit im Projekt „Kinderschutzdach“, um einheitliche Qualitätsstandards bei Institutionen zu gewährleisten. Zudem findet eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeitenden in den sozialen Diensten statt, unter anderem zur Fachkraft für Kinderschutz.
Hinsichtlich der Jugendhilfeplanung gab die Verwaltung an, dass diese in gesetzlich vorgegebenen Abständen an die Bedarfe der jungen Menschen angepasst wird. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan ist für die Jahre 2021 bis 2025 gültig. Die Stelle für die Jugendhilfeplanung wird derzeit neu besetzt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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