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Beschlussvorlage

Vestische-Arbeit-Jobcenter Kreis Recklinghausen - Kommunale Aufwendungen

22/0031 13.01.2022 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit befasst sich mit den kommunalen Aufwendungen des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Da der Kreis Recklinghausen als Optionskommune die Aufgaben nach dem SGB II in alleiniger Trägerschaft wahrnimmt, werden die anfallenden Kosten auf die kreisangehörigen Städte umgelegt.

Für die aktiven Leistungen zur Arbeitsmarktintegration, wie etwa Qualifizierungsmaßnahmen, fielen im Jahr 20lag in Gladbeck Kosten in Höhe von 4,74 Millionen Euro an, die vollständig durch Bundesmittel gedeckt wurden. Bei den passiven Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, darunter Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen, belief sich der Anteil des kommunalen Trägers in Gladbeck im Jahr 2020 auf 29,8 Millionen Euro. Nach Abzug der Bundesbeteiligung verblieb ein kommunaler Aufwand von rund 5,64 Millionen Euro für die Stadt. Die Abrechnung erfolgt zur Hälfte über eine Abrechnungsrichtlinie und zur Hälfte über die Kreisumlage, wobei der städtische Anteil im Vorjahr 2,818 Millionen Euro betrug.

Zusätzlich werden die Verwaltungskosten des Jobcenters zwischen dem Bund und dem kommunalen Träger aufgeteilt. Während der Bund 84,8 Prozent übernimmt, trägt der kommunale Träger 15,2 Prozent dieser Kosten. Die Verteilung auf die Städte erfolgt basierend auf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften des Vorjahres. Für Gladbeck belief sich der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten im Jahr 2020 auf etwa 1,82 Millionen Euro. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

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