Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für den Zeitraum 2022/2023. Gemäß dem Kinderbildungsgesetz ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege jährlich fortzuschreiben. Die aktuelle Planung berücksichtigt dabei die Bevölkerungsentwicklung sowie die Bedarfe in den einzelnen Sozialräumen.
Die Anzahl der zu versorgenden Kinder steigt im Vergleich zum Vorjahr an. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird eine Gesamtzahl von 4.237 Kindern kalkuliert, was einer Zunahme von 111 Kindern gegenüber der vorangegangenen Planung entspricht. Dieser Anstieg resultiert aus Geburtenzuwachs sowie Wanderungsbewegungen durch Zuzüge, unter anderem aus anderen EU-Ländern und durch die Zuweisung von Asylbewerbern.
Hinsichtlich der Versorgungssituation für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren wird eine reale Nachfragequote von 98 Prozent angenommen. Die aktuelle Versorgungsquote in der Gesamtstadt liegt bei 88,7 Prozent, was einem Fehlbedarf von 283 Plätzen entspricht. Bei den unter dreijährigen Kindern beträgt die Versorgungsquote 45,6 Prozent, wobei ein Fehlbedarf von 441 Plätzen verzeichnet wird.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220214115506-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220217162801-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220217162837-0