Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - Antrag der Ratsfraktion der CDU vom 11.04.2022 'Verkotung und Beschädigung von Gräbern auf Gladbecker Friedhöfen'
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion der CDU bezüglich der Verkotung und Beschädigung von Gräbern auf den Friedhöfen in Gladbeck. Laut dem Bericht des ZBG werden vermehrt Hundehalter beobachtet, die ihre Tiere entgegen der Friedhofssatzung ohne Leine führen oder Hinterlassenschaften nicht beseitigen.
In den vergangenen Jahren ist jedoch lediglich ein Fall aktenkundig geworden, bei dem ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro erhoben wurde. Fälle von Vandalismus sind nach Informationen der zuständigen Stelle und der Polizei nicht bekannt. Zur Prävention stellt die Verwaltung an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sowie direkt an den Friedhofseingängen kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung, deren Bestände täglich kontrolliert werden. Zudem setzt das Friedhofspersonal auf die direkte Ansprache von Besuchern, um für die Einhaltung der Regeln zu sensibilisieren.
Als zusätzliche Maßnahmen plant die Verwaltung, an den Eingängen der Friedhöfe neue Hinweisschilder mit Piktogrammen anzubringen, welche die wesentlichen Inhalte der Friedhofssatzung verdeutlichen sollen. Zudem beabsichtigt der kommunale Ordnungsdienst, verstärkt stichprobenartige Kontrollgänge auf den Anlagen durchzuführen. Der Betriebsausschuss soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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