Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck - Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0020 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck. Hintergrund ist das Ableben eines Ratsmitglieds im November 2021, welches zuvor als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat gewählt worden war.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen muss die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen wurde, einen Nachfolger wählen. Die Ratsfraktion Die Linke hat hierzu vorgeschlagen, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zum persönlichen Stellvertreter zu nominieren.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als dessen persönlichen Stellvertreter im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen zu verzeichnen.
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