Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt ein Antrag zur Ergänzung der personellen Besetzung für die Protokollführung vor. Ziel ist die Bestellung einer zweiten stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses.
Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese müssen von der Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden. Während in einer vorangegangenen Sitzung bereits eine Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin gewählt wurden, soll nun das Team erweitert werden.
Da seit Juni 2021 eine Stadtinspektorin im Büro der Bürgermeisterin beschäftigt ist, wird vorgeschlagen, diese Person als zweite stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Durch diesen Beschluss soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Die Vorlage hält fest, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Entscheidung verbunden.
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