Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache in der Stadtverwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss einen Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Ankündigung der Bürgermeisterin aus dem Jahr 2021 und verfolgt das Ziel, eine einheitliche Vorgehensweise beim Sprachgebrauch in der Verwaltung zu gewährleisten sowie die Einhaltung bestehender Regelungen zu fördern.
Rechtliche Grundlagen für den Leitfaden sind das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie die allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Gladbeck. Diese schreiben vor, dass in der internen und externen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten ist. Dabei sollen nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die Nennung beider Geschlechter verwendet werden. Der Leitfaden berücksichtigt zudem die rechtliche Anerkennung des dritten Geschlechts.
Die Umsetzung der Richtlinien soll schrittweise in neuen oder neu aufgelegten Schriftstücken wie E-Mails, Broschüren, Presseartikeln und Formularen sowie auf der Website erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Barrierefreiheit. Da Sonderzeichen bei Vorleseprogrammen für Menschen mit Sehbehinderungen zu Schwierigkeiten führen können, wird die Beidnennung von männlichen und weiblichen Formen oder die Nutzung geschlechtsneutraler Begriffe bevorzugt. Als Möglichkeit zur Vermeidung von Diskriminierung wird auch die Verwendung des Doppelpunkts angeführt. Für die Umsetzung der Richtlinie entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 220202100093
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220204092231-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220210094956-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 02.02.2022
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 03.02.2022
- Hinausschieben des Ruhestandeintritts des Ersten Beigeordneten 01.02.2022
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2021 31.01.2022
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 31.01.2022
- Sachstandsbericht Unterausschuss 'Digitalisierung' 28.01.2022