Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilungsvorlage

Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache in der Stadtverwaltung

22/0093 02.02.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss einen Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Ankündigung der Bürgermeisterin aus dem Jahr 2021 und verfolgt das Ziel, eine einheitliche Vorgehensweise beim Sprachgebrauch in der Verwaltung zu gewährleisten sowie die Einhaltung bestehender Regelungen zu fördern.

Rechtliche Grundlagen für den Leitfaden sind das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie die allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Gladbeck. Diese schreiben vor, dass in der internen und externen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten ist. Dabei sollen nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die Nennung beider Geschlechter verwendet werden. Der Leitfaden berücksichtigt zudem die rechtliche Anerkennung des dritten Geschlechts.

Die Umsetzung der Richtlinien soll schrittweise in neuen oder neu aufgelegten Schriftstücken wie E-Mails, Broschüren, Presseartikeln und Formularen sowie auf der Website erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Barrierefreiheit. Da Sonderzeichen bei Vorleseprogrammen für Menschen mit Sehbehinderungen zu Schwierigkeiten führen können, wird die Beidnennung von männlichen und weiblichen Formen oder die Nutzung geschlechtsneutraler Begriffe bevorzugt. Als Möglichkeit zur Vermeidung von Diskriminierung wird auch die Verwendung des Doppelpunkts angeführt. Für die Umsetzung der Richtlinie entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente