Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Ablösung von Stellplätzen, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.10.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über den Beschluss zur Aufhebung einer Satzung, welche die Gebietszonen und die Höhe von Geldbeträgen gemäß § 64 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Ablösung von Stellplätzen festlegte. Die entsprechende Regelung war zuletzt durch eine Satzung vom 10. Oktober 2001 geändert worden.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene sowie mit Neuregelungen, die im Zuge der neuen Stellplatzsatzung eingeführt wurden. Ein bereits vorliegender Beschluss des Rates vom 2. Juni 2022 hatte die Verwaltung damit beauftragt, die Aufhebung dieser Satzung vorzubereiten, da diese aufgrund der neuen rechtlichen Gegebenheiten als obsolet eingestuft wurde.
Der vorliegende Entwurf sieht die förmliche Verabschiedung einer Aufhebungssatzung vor. Aus den Unterlagen geht hervor, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen zur Folge hat.
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