Statusbericht Unterhaltsvorschuss (UVG)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Statusbericht zum Unterhaltsvorschuss (UVG) beschreibt die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck infolge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Trotz einer Senkung des kommunalen Kostenanteils von 53,3 auf 30 Prozent führt die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises durch den Wegfall der Höchstbewilligungsdauer und der Altersgrenze von 12 Jahren zu gestiegenen Ausgaben für die Kommune.
Die Unterhaltsvorschussbeträge werden regelmäßig an den Mindestunterhalt angepasst. Zum Jahresende 2021 wurden Leistungen für 927 Kinder in drei Altersstufen erbracht. Nach einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2017 ist seit fünf Jahren ein leichter Rückgang zu beobachten, was mit der jährlichen Überprüfung der Leistungsfälle durch die Unterhaltsvorschusskasse begründet wird.
Im Jahr 2021 beliefen sich die Gesamtausgaben für UVG-Leistungen auf rund 2,76 Millionen Euro, wobei der Anteil der Stadt Gladbeck 802.120 Euro betrug. Durch die Zuständigkeit des Landesamtes für Finanzen (LaFin) für Neufälle seit Juli 2019 entfällt für die Stadt die Einnahmenbeteiligung an diesen Fällen, während die Kostenbeteiligung bestehen bleibt. Die Erträge durch die städtische Unterhaltsvorschusskasse stiegen im Jahr 2021 auf 528.748 Euro, was auf die Umorganisation der Kasse zurückgeführt wird.
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