Hinausschieben des Ruhestandeintritts des Ersten Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0088 behandelt das Hinausschieben des Ruhestandseintritts des Ersten Beigeordneten. Gemäß den Regelungen des Landesbeamtengesetzes NRW tritt ein Beamter auf Zeit mit Ende des Monats in den Ruhestand, in dem die Altersgrenze erreicht wird. Da der Erste Beigeordnete die gesetzliche Altersgrenze im Dezember 2022 erreicht, würde der Ruhestand regulär zum 31. Dezember 2022 beginnen.
Der Erste Beigeordnete hat jedoch beantragt, das Amt über die gesetzliche Altersgrenze hinaus bis zum Ende der laufenden Wahlzeit am 31. Juli 2024 weiterzuführen. Für eine solche Verlängerung ist nach den geltenden Vorschriften die Zustimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl des zuständigen Wahlgremiums erforderlich. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Ruhestandseintritt entsprechend über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum Ablauf der Wahlzeit am 31. Juli 2024 zu verschieben. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 220102100088
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 02.02.2022
- Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache in der Stadtverwaltung 02.02.2022
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 31.01.2022
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2021 31.01.2022
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 03.02.2022
- Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2022 28.01.2022