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Beschlussvorlage

Hinausschieben des Ruhestandeintritts des Ersten Beigeordneten

22/0088 01.02.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 22/0088 behandelt das Hinausschieben des Ruhestandseintritts des Ersten Beigeordneten. Gemäß den Regelungen des Landesbeamtengesetzes NRW tritt ein Beamter auf Zeit mit Ende des Monats in den Ruhestand, in dem die Altersgrenze erreicht wird. Da der Erste Beigeordnete die gesetzliche Altersgrenze im Dezember 2022 erreicht, würde der Ruhestand regulär zum 31. Dezember 2022 beginnen.

Der Erste Beigeordnete hat jedoch beantragt, das Amt über die gesetzliche Altersgrenze hinaus bis zum Ende der laufenden Wahlzeit am 31. Juli 2024 weiterzuführen. Für eine solche Verlängerung ist nach den geltenden Vorschriften die Zustimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl des zuständigen Wahlgremiums erforderlich. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Ruhestandseintritt entsprechend über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum Ablauf der Wahlzeit am 31. Juli 2024 zu verschieben. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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