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Beschlussvorlage

Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitglieder- versammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)

21/0330 30.08.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Benennung von zwei Delegierten sowie zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) festlegen. Die Grundlage für die Teilnahme an dieser Landesorganisation basiert auf einem Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998.

Gemäß den Satzungsbestimmungen der LAGA NRW erfolgt die Vertretung durch Delegierte, welche Mitglieder des Integrationsrates sein müssen. Aufgrund der aktuellen Anzahl ausländischer Einwohner in Gladbeck, die bei etwa 13.500 liegt, stehen dem Gremium zwei Mandate für Delegierte sowie die entsprechende Anzahl an Ersatzdelegierten zu. Die Aufgaben der Delegierten umfassen unter anderem die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie Entscheidungen über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen.

Da die im März 2021 gewählten Mitglieder des Integrationsrates ihre Ämter im Juni 2021 nicht annahmen, ist eine Neubesetzung erforderlich. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die Bestimmung der neuen Vertreter angestrebt. Aus finanzieller Sicht oder in Bezug auf klimarelevante Auswirkungen ergeben sich aus diesem Vorgang keine Auswirkungen.

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