Neubesetzung stellvertretende Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Sportausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung beraten. Grundlage für diese Entscheidung ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese muss von der oder dem Vorsitzenden sowie einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer bzw. deren Vertretung unterzeichnet werden.
Da der bisherige stellvertretende Schriftführer nicht mehr im Amt für Integration und Sport beschäftigt ist, wurde ein Berichterstatter mit der Vorlage zur Neubesetzung betraut. Die vorliegende Beschlussvorlage schlägt vor, eine neue Person als stellvertretende Schriftführerin des Ausschusses zu bestellen.
Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Es entstehen weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge im Rahmen der Ergebnis- oder Investitionsrechnung. Auch klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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