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Beschlussvorlage

Sozialmissbrauch a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 14.10.2021 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse

21/0416 25.10.2021 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit wurde ein Bericht zum Thema Sozialmissbrauch behandelt. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass ein Missbrauch von Sozialleistungen in der Regel durch unrichtige oder unterlassene Angaben gegenüber den zuständigen Behörden entsteht. Es besteht seitens der Leistungsempfänger eine gesetzliche Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe relevanter Informationen sowie zur Mitteilung von Änderungen. Gleichzeitig sind die Sozialbehörden dazu verpflichtet, entsprechende Sachverhalte von Amts wegen zu prüfen.

Die Gladbecker Sozialverwaltung stellte klar, dass kein Generalverdacht gegen Bezieher von Leistungen bestehe, jedoch vorhandene Systeme zur Identifizierung möglicher Missstände aktiv genutzt werden. Hinsichtlich melderechtlicher Fragen gab die Verwaltung an, dass keine auffälligen Häufungen von Anmeldungen bekannt seien. Unregelmäßigkeiten bei Wohnungsanmeldungen oder im Rahmen von Wohnungsermittlungen würden durch den Ermittlungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung untersucht. Ergänzende mündliche Berichte werden von Vertretern des Jobcenters Kreis Recklinghausen sowie der Ämter für Soziales und Wohnen und für öffentliche Ordnung erwartet. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.

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