18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Feldhauser Straße / Brunnenstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0040 betrifft die 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck für den Bereich Feldhauser Straße und Brunnenstraße in Zweckel. Ziel der Änderung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Neunutzung des Grundstücks der ehemaligen Willy-Brandt-Schule. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters sowie die Entwicklung von Wohnbauflächen mit zwei Mehrfamilienhäusern im nordwestlichen Bereich des Plangebietes vor.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans betrieben, um die Prüfungsfristen der Bezirksregierung optimal zu nutzen. Der Regionalverband Ruhr hat bereits bestätigt, dass die Planung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht. Während die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen hervorbrachte, liegen Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange vor.
Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH hat keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, verwies jedoch auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Versorgungsleitungen. Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl eine Aktualisierung der Informationen zur Berechtsamssituation bezüglich Steinkohle und Kohlenwasserstoffe, woraufhin die zuständigen Feldesigentümer zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen regte eine Anpassung der Darstellung der Flächenzweckbestimmung an. Die Verwaltung hat die Prüfung der eingegangenen Anregungen abgeschlossen und legt die Entscheidung über deren Berücksichtigung dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210210150607-0