Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule unter Corona-Bedingungen von Januar bis Juni 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0277 regelt die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 unter den Bedingungen der Corona-Pandemie.
Nachdem bereits für den Monat Januar auf die Erhebung der Beiträge verzichtet wurde, sah eine vorangegangene Entscheidung des Rates vor, die Gebühren bei einer hälftigen Beteiligung des Landes so lange auszusetzen, wie die pandemische Lage anhält. Für den Monat Februar erfolgte ein Verzicht auf die Beiträge, um nachträgliche Zahlungsverpflichtungen für die Eltern zu vermeiden.
Aufgrund neuer Vereinbarungen zwischen dem Städtetag und der Landesregierung zur Kostenverteilung für die Monate Februar bis Mai wurde eine Anpassung der Regelung vorgeschlagen. Um zu verhindern, dass durch die neue Verteilung der Kostenanteile zusätzliche Nachzahlungen bei den Eltern entstehen, sieht der Beschlussentwurf vor, dass die Stadt Gladbeck im Juni 2021 hälftig auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie für Angebote der Offenen Ganztagsschule verzichtet. Durch diese Maßnahme sollen die Eltern im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 insgesamt zwei Monatsbeiträge leisten müssen.
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