Offene Kinder- und Jugendarbeit unter Corona-Bedingungen a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der SPD-Ratsfraktion gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 21/0071 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit der Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Grundlage der Vorlage ist die Entscheidung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Einrichtungen der außerschulischen Bildung im Rahmen der Schutzverordnung gegen SARS-CoV-2 zu schließen, was die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bis zum 18. Mai 2020 untersagte.
Die Verwaltung legt in der Vorlage dar, dass über die Arbeitsbedingungen der Jugendeinrichtungen während der Schließzeiten sowie über die Bedingungen nach dem Lockdown mündlich in der Sitzung berichtet wird. Dabei stehen die Frage nach der Aufrechterhaltung der Jugendförderung ohne persönlichen Kontakt sowie die Handhabung der Situation durch die Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden im Fokus.
Zusätzlich liegt der Vorlage ein Antrag der SPD-Ratsfraktion gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse bei. Die Fraktion bittet um eine Berichterstattung darüber, wie die Jugendeinrichtungen unter den bestehenden Corona-Bedingungen arbeiten. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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