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Beschlussvorlage

Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022

21/0070 22.02.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0070 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022. Im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung ist festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Planung basiert auf den Trägermeldungen des Anmeldeverfahrens und berücksichtigt aktuelle Bevölkerungsdaten sowie Entwicklungen in den Sozialräumen.

Die Anzahl der zu versorgenden Kinder steigt im Vergleich zum Vorjahr um 122 auf insgesamt 4.126 Kinder an. Dieser Anstieg resultiert aus einer höheren Geburtenrate sowie Zuzügen von Familien. Die Planung berücksichtigt dabei die Stichtagsregelung, wonach das Alter der Kinder zum 1. November des jeweiligen Kindergartenjahres maßgeblich ist.

Bei der Versorgung der drei- bis sechsjährigen Kinder liegt die reale Nachfragequote bei 98 Prozent. Die stadtweite Versorgungsquote für diese Altersgruppe wird mit 90,2 Prozent beziffert. Durch die geplante Inbetriebnahme einer Einrichtung an der Heringstraße mit 53 Plätzen ab März 2022 wird eine Verbesserung der Quote auf 92,4 Prozent erwartet.

Für die Gruppe der unter dreijährigen Kinder zeigt die Planung eine stadtweite Versorgungsquote von 43,4 Prozent für zweijährige Kinder. Das Jugendamt ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die Landesmittel beim Landesjugendamt bis zum 15. März 2021 zu beantragen.

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