Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW- Übergabe der Trägerschaft für die ev. Kita ?Jona', Uhlandstr. 16 an die Falkennest gGmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0072 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor, um die Trägerschaft der Kindertagesstätte „Jona“ in der Uhlandstraße 16 auf die Falkennest gGmbH zu übertragen. Die Einrichtung wird bislang von der Ev.-Lutherischen Kirchengemeinde in angemieteten Räumlichkeiten betrieben. Da die Kirchengemeinde die Trägerschaft für diesen Kindergarten aufgeben möchte, wurden Sondierungsgespräche mit der Falkennest gGmbH geführt.
Die Falkennest gGmbH, die bereits die Betriebsträgerschaft für eine neue Einrichtung in der unmittelbaren Nachbarschaft innehat, hat die Bereitschaft zur Übernahme der Kita signalisiert. Ein Übergang der Trägerschaft war für den Zeitraum ab Mitte März 2021 vorgesehen. Für die betroffenen Kinder und Eltern soll durch den Wechsel ein sensibler Übergang sichergestellt werden, wobei eine langfristige Kooperation der beiden an der Uhlandstraße befindlichen Einrichtungen angestrebt wird.
Finanziell sieht die Regelung vor, dass die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde bisherige Betriebskostenzuschüsse und Sonderförderungen in Höhe von 92.772,20 Euro an die Stadt zurückzahlt. Im Gegenzug erhält die Falkennest gGmbH einen leicht erhöhten Betriebskostenzuschuss. Die formelle Entscheidung des Jugendhilfeausschusses dient der Planungssicherheit und der Absicherung der Anerkennung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Die Dringlichkeitsentscheidung, die zuvor von der Bürgermeisterin und dem Ausschussvorsitzenden getroffen wurde, soll hiermit offiziell bestätigt werden.
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