Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.12.2020 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0037 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. Dezember 2020. Grundlage für die Vorlage ist das im September 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen beschlossene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG).
Dieses Gesetz ermöglicht es, haushaltsrechtlich entstandene Mindererträge oder Mehraufwendungen, die auf die Pandemie zurückzuführen sind, buchhalterisch auszusondern, um die Belastungen auf künftige Jahre zu verteilen. Im Rahmen dieses Gesetzes ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher vierteljährlicher Bericht des Kämmerers über die finanzielle Lage der Stadt vorgesehen.
Der vorliegende Bericht umfasst eine aktualisierte Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2020, eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Darstellung der aktuellen Liquiditätssituation. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Änderungen aufgrund noch ausstehender Jahresabschlussdaten vorbehalten bleiben. Der Entwurf sieht vor, dass der Bericht zur finanziellen Lage der Stadt zum Stichtag 31.12.2020 im Rat zur Kenntnis genommen wird. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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