Ausschluss des F.S.M. Gladbeck 2014 e.V. aus dem Stadtsportverband Gladbeck e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sportausschuss befasst sich mit der Vorlage 21/0490 zum Ausschluss des Fußballvereins F.S.M. Gladbeck 2014 e.V. aus dem Stadtsportverband Gladbeck e.V. Seit dem 1. November 2021 ist der Verein nicht mehr Mitglied im Stadtsportverband.
Die vertraglichen Regelungen zur eigenverantwortlichen Nutzung städtischer Objekte setzen voraus, dass der Verein Mitglied im Stadtsportverband sowie im zuständigen Fachverband (FLVW) bleibt. Durch den Wegfall der Mitgliedschaft im Stadtsportverband endet das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Sportanlage am Hartmannshof.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dem Verein F.S.M. Gladbeck 2014 e.V. eine Frist bis zum 31. März 2022 einzuräumen, um die vertraglichen Voraussetzungen wieder zu erfüllen. Sollte die Erfüllung dieser Bedingungen nicht bis zum Ablauf der genannten Frist erfolgen, wird dem Verein die Nutzung der Sportanlage am Hartmannshof entzogen.
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