Bebauungsplan Nr. 183, Gebiet: Schulstraße / Schlägelstraße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 183 im Gebiet Schulstraße/Schlägelstraße behandelt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung neuer planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung. Im Zuge dieses Verfahrens soll der bereits seit dem Jahr 2000 bestehende Bebauungsplan Nr. 114 im Geltungsbereich des neuen Plans aufgehoben werden.
Das neue städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zweigeschossigen Reihen- und Doppelhäusern vor. Ein zentrales Element der Planung ist eine öffentliche Grünfläche, die als grüne Verbindung zum Stadtgarten fungieren soll. Zudem ist im Südosten des Gebiets der Bau einer Kindertagesstätte vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Schulstraße und Schlägelstraße durch eine Straßenführung, die eine direkte Durchbindung vermeiden soll, um die Verkehrsberuhigung zu fördern. Parkflächen für den ruhenden Verkehr werden in zentralen Stellplatzhöfen sowie durch private Garagen oder Carports bereitgestellt, um das Verkehrsaufkommen im Quartier zu begrenzen.
Das Plangebiet ist derzeit weitgehend frei liegend. Die Kosten für die im Rahmen des Verfahrens anfallenden Gutachten sollen über städtebauliche Verträge mit den Vorhabenträgern abgedeckt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
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