Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 21/0028 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einlegung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2021. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohner oder Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Nach Angaben der Verwaltung sind innerhalb der festgelegten Einwendungsfrist, welche am 28. Dezember 2020 begann, keine Einwendungen eingegangen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 inklusive der dazugehörigen Anlagen liegt im Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Februar 2021 zur Einsichtnahme aus.
Die Vorlage, die im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss behandelt wird, weist keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Der Beschlussentwurf liegt zur Entscheidung durch die Bürgermeisterin vor.
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