Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Kalenderjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, für das Kalenderjahr 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu verzichten. Diese Maßnahme dient der Unterstützung der Gastronomie sowie der Förderung der Attraktivität der Gladbecker Innenstadt. Durch den Verzicht wird ein Einnahmeverlust für die Stadt in einer Höhe von etwa 15.000 bis 20.000 Euro erwartet.
Darüber hinaus soll es Gastronomiebetrieben ermöglicht werden, auf Antrag zusätzliche Flächen für die Außengastronomie zu nutzen. Dies betrifft unter anderem überbreite Gehwege, Flächen vor Nachbargrundstücken nach Einholung der Zustimmung sowie unmittelbar angrenzende öffentliche Park- und Grünanlagen. Die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen ist an spezifische Vorgaben gebunden: Die Beantragung ist nur für Parkplätze auf der eigenen Straßenseite des Betriebs möglich, wobei Behindertenparkplätze ausgeschlossen sind. Zudem darf maximal ein Drittel des Parkplatzkontingents eines Straßenzuges genutzt werden. Für die Sicherheit müssen die ausgewiesenen Flächen durch Schutzvorrichtungen gegen den Verkehr gesichert werden, was in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zum Gebührenverzicht sowie zur Erweiterung der Außengastronomie auf Grundlage dieser Kriterien vor.
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