Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Recklinghausen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die Aufgabe zur Sammlung und zum Transport von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen auf die Stadt Recklinghausen übertragen. Für das Entsorgungsgebiet in Gladbeck wird ein gemeinsames Wertstofftonnen-Modell eingeführt, bei dem graue Abfallbehälter mit gelbem Deckel in den Größen 120, 240 und 1000 Liter zum Einsatz kommen. Die Leerung dieser Behälter soll im zweiwöchentlichen Rhythmus erfolgen. Für die Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtungen der Stadt Recklinghausen werden Gebühren nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzungen erhoben.
Die Vorlage sieht zudem Anpassungen der Bereitstellungszeiten vor. Um die Gesundheit der Beschäftigten bei Hitze zu schützen, sollen Abfallbehälter sowie Sperrmüll bereits ab 6:00 Uhr statt bisher 7:00 Uhr bereitgestellt werden können. Zudem wird klargestellt, dass bei Verzögerungen durch Betriebsstörungen, Streiks oder Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa Pandemien, die Entsorgung nach Möglichkeit zeitnah nachgeholt wird. Die Änderung der Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211604100159
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210504130837-0
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