Innovation-City - Förderrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt im Rahmen der Vorlage 21/0060 eine Anpassung der Förderrichtlinien für den InnovationCity-Sanierungszuschuss vor. Ziel der Neugestaltung ist es, die kommunale Förderung stärker auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten. Hierbei sollen gezielte Anreize für besonders CO2-reduzierende Heizsysteme geschaffen werden, indem die Fördersätze für konventionelle Heizarten gesenkt und für effizientere Systeme, die sogenannte „Gladbecker Tabelle“, erhöht werden. Auch aufwendige, klimaschonende Systeme, die bisher nicht umgesetzt wurden, sollen durch zusätzliche Unterstützung gefördert werden.
Das Programm zur energetischen Sanierung in den Quartieren Stadtmitte und Rentfort-Nord verzeichnete bislang 105 Anträge, von denen 80 bereits abgeschlossen sind. Die bisherigen städtischen Zuschüsse in Höhe von 88.000 Euro haben Investitionen von fast 1,6 Millionen Euro ausgelöst. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahmen auch während der Pandemie durch telefonische Beratung fortgesetzt werden konnte, wenngleich die Haus-zu-Haus-Beratungen eingeschränkt waren.
Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist die wirtschaftliche Bedeutung der Förderung. Rund 59 Prozent der Auftragssummen aus den Sanierungsmaßnahmen entfielen auf Unternehmen mit Sitz in Gladbeck. Zudem wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Modellprojekts „Solarmetropole Ruhr“ thematisiert, bei dem bereits 37 Privateigentümer Zuschüsse erhalten haben. Für das Jahr 2021 sind weitere Fördertöpfe in ähnlichem Rahmen geplant.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210224130807-0