Änderungen durch § 8 a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) Teil A: Rechtliche und finanzielle Erläuterungen Teil B: Straßen- und Wegekonzept (SWK) der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Änderungen durch den § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vor. Im Zentrum stehen die rechtlichen und finanziellen Neuregelungen bei Straßenausbaubeiträgen sowie die Einführung eines neuen Straßen- und Wegekonzepts (SWK) für Gladbeck.
Durch die gesetzliche Neuerung sind die Stadt verpflichtet, ein verbindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und Anliegerversammlungen in einem frühen Planungsstadium durchzuführen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Akzeptanz der Beitragspflichtigen zu erhöhen. Die Neuregelung sieht zudem einen voraussetzungslosen Anspruch auf Ratenzahlung sowie die Möglichkeit der Stundung bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit vor. Zudem ermöglicht die Neuregelung die Beantragung von Fördermitteln des Landes, die eine 50-prozentige Entlastung der Anlieger von den Kosten der Maßnahmen anstreben.
Das vorliegende Straßen- und Wegekonzept fasst geplante Maßnahmen aus verschiedenen Fachplanungen wie dem Erhaltungsmanagement, dem Radverkehrs- und Abwasserbeseitigungskonzept zusammen. Es unterscheidet zwischen beitragsfreien Unterhaltungsmaßnahmen und beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen. Das Konzept umfasst einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre fortgeschrieben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die neuen Beteiligungsformen und die Erstellung des Konzepts ein erhöhter interner Personalaufwand entsteht.
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