Anregung gem. § 24 GO NRW - Park- und Verkehrssituation Steinstraße -
✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 21/0264 wird eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Park- und Verkehrssituation in der Steinstraße behandelt. Der Antrag fordert eine Änderung der Parksituation im Bereich der Steinstraße 72 durch die Einrichtung eines absoluten Park- und Halteverbots, um die Sicherheit von Passanten und Radfahrern zu gewährleisten. Zudem wurde eine verstärkte Verkehrsüberwachung sowie die Prüfung baulicher Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen beantragt.
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die aktuelle Beschilderung zum Halbbordparken aufgrund der Senkrecht-Stellplätze vor dem Haus Steinstraße 72 widersprüchlich ist. Die entsprechende Beschilderung soll entfernt werden, sodass das Halbbordparken künftig erst südlich des Hauses Steinstraße 74 beginnt. Zur Verdeutlichung der Parkordnung wird ein Halteverbot an drei Stellen vor dem Haus Steinstraße 72 angeordnet. Das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleibt erlaubt, während das Parken im Bereich vor dem Hochhaus künftig unzulässig ist.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrollen berichtet die zuständige Fachabteilung über Messungen vom 17. Mai 2021. In einem Zeitraum von viereinhalb Stunden wurden insgesamt 21 geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt, die nicht im Punktebereich lagen. Die Verwaltung sieht keine besondere Gefahrenlage, was auch durch die Polizei bestätigt wurde. Zukünftige Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich sind jedoch vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211406100263
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210614160015-0
Ort
📍 Steinstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Steinstraße.