Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege vorgelegt, über die im Jugendhilfeausschuss sowie im Rat entschieden werden soll. Ziel der Vorlage ist es, den Kindertagespflegepersonen ab dem Kindergartenjahr zum 1. August 2021 die Erhebung eines Entgelts für Mahlzeiten zu ermöglichen. Konkret sollen Erziehungsberechtigte einen Beitrag von maximal zwei Euro pro Kind und warmem Mittagessen zahlen können. Diese Regelung orientiert sich an der Rechtslage des Kinderbildungsgesetzes sowie an vergleichbaren Regelungen in umliegenden Kommunen.
Die Vorlage bezieht sich zudem auf die bestehende Dynamisierung der Geldleistungen, die bereits eine jährliche Erhöhung um zehn Cent pro Stunde bis zum Kita-Jahr 2024/2025 vorsieht. Die Geldleistungen für die Kindertagespflege umfassen laut Dokument die Erstattung von Sachaufwand, die Anerkennung der Förderleistung sowie Teile der Sozialversicherungsbeiträge. Durch die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie entstehen nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zur überarbeiteten Richtlinie vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211304100153
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210414093616-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210429113522-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20210429115609-0
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