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Mitteilungsvorlage

Anteil öffentliches Grün auf städtischen Friedhöfen

21/0452 12.11.2021 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck hatte die Verwaltung mit einer Begutachtung beauftragt, den Anteil des öffentlichen Grüns auf den städtischen Friedhöfen zu ermitteln. Ziel war es, eine wissenschaftlich fundierte und transparente Grundlage für die Kalkulation der Friedhofsgebühren ab dem Jahr 2022 zu schaffen. Dabei sollen Kostenanteile berücksichtigt werden, die über den reinen Bestattungszweck hinausgehen und Funktionen wie soziale, kulturelle, ästhetische oder ökologische Aspekte der Friedhofsanlagen betreffen.

Bisher wurde der Anteil des öffentlichen Grüns auf Basis der Kostenrechnung für das Bestatungswesen ermittelt, wobei im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ein Wert von 6,72 % vorlag. Die durch die INFA GmbH durchgeführte Untersuchung taxiert den neuen Anteil nun mit 17,3 %. Die neue Methodik soll es ermöglichen, künftige strukturelle Veränderungen auf den Friedhöfen nachvollziehbar zu berücksichtigen und den grünpolitischen Wert entsprechend anzupassen. Der Bericht der INFA GmbH sowie die Darlegungen der Betriebsleitung zur Gebührenentwicklung werden im Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen.

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