41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Delegierten -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0023 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Benennung der stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung findet vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2021 in Erfurt statt.
Auf Basis der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die hauptamtliche Bürgermeisterin oder eine von ihr vorgeschlagene Bedienstete kraft ihres Amtes als Vertreterin zu benennen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als erste stimmberechtigte Delegierte für die Hauptversammlung zu benennen. Zudem wird die Genehmigung der erforderlichen Dienstreise beantragt.
Aufgrund der aktuellen Lagebedingungen ist eine physische Teilnahme vor Ort nur für die stimmberechtigten Delegierten vorgesehen. Eine Teilnahme von Gästen ist jedoch virtuell möglich. Die Zugangsdaten werden den Fraktionen des Rates zur Verfügung gestellt, damit diese eigenständig über die Teilnahme weiterer Personen entscheiden können. Für die Durchführung der Benennung und die Teilnahme an der Versammlung sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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