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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Kirchhellener Straße / A31, Photovoltaik Freiflächenanlage Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

21/0256 10.06.2021

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 21/0256 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck behandelt. Der Plan betrifft den Bereich Kirchhellener Straße / A31 und ist für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehen. Die Entscheidung, welche am 26. April 2021 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen wurde, umfasst die Zustimmung zum Entwurf der Planänderung in der Fassung vom 9. April 2021 sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Realisierung der Photovoltaikanlage soll die Erzeugung von klimaneutralem Strom ermöglichen, der schätzungsweise 420 bis 430 Haushalte versorgen kann. Damit wird ein potenzielles CO2-Einsparungspotenzial von etwa 920 Tonnen pro Jahr angestrebt. Im Zuge des Verfahrens wird ein Umweltbericht erstellt, da die kleinklimatischen Funktionen der betroffenen Freifläche durch die Anlage eingeschränkt werden können. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt sind mit der vorliegenden Vorlage nicht verbunden.

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