19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Kirchhellener Straße / A31, Photovoltaik Freiflächenanlage I Beschlussfassung über Anregungen II Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Schaffung von Planungsrechten für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Kirchhellener Straße und A31. Das betroffene Gebiet in Gladbeck-Rentfort umfasst etwa 5,49 Hektar, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Durch die Änderung soll die Fläche als Sonderbaufläche für erneuerbare Energien ausgewiesen werden, um das Vorhaben der OPTIMA Immobilien- und Projektvermittlung GmbH zu ermöglichen. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 179 aufgestellt.
Im Zuge der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen verschiedener Institutionen ein. Die LWL - Archäologie für Westfalen gab Hinweise zur Dokumentation archäologischer Funde, die im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden sollen. Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl, die bergbaulichen Verhältnisse und die Einbeziehung von Feldeseigentümern zu berücksichtigen; die Verwaltung hat den Begründungstext entsprechend ergänzt. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Der Rat entscheidet nun über die vorliegenden Anregungen sowie über die Durchführung der Flächennutzungsplanänderung.
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