19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Kirchhellener Straße / A31, Photovoltaik Freiflächenanlage I Beschlussfassung über Anregungen II Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0233 behandelt die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck. Ziel ist die Schaffung einer Sonderbaufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Kirchhellener Straße/A31 in Gladbeck-Rentfort. Das Plangebiet umfasst etwa 5,49 Hektar. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über Anregungen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 179.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren äußerten verschiedene Institutionen Stellungnahmen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände äußerten Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Ackerflächen und regten die Nutzung von Dachflächen oder Haldenflächen an. Die Verwaltung folgt diesen Anregungen nicht, da eine Prüfung von Alternativen wie Brachen oder Schienenwegen keinen ausreichenden Flächenanteil ergab. Eine landwirtschaftliche Nutzung, etwa durch Beweidung, soll auf der Fläche weiterhin möglich bleiben.
Die Autobahn GmbH des Bundes zeigt keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Nutzung der Anbauverbotszone, sofern Sicherheitsaspekte gewahrt bleiben. Das Fernstraßen-Bundesamt fordert jedoch eine Anpassung der Flächenausweisungen auf einen Abstand von 55 Metern zum befestigten Fahrbahnrand. Die Verwaltung hat die Begründung entsprechend ergänzt. Zudem wurden von der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen zur Eingriffsminimierung sowie eine Prüfung der Bodenfruchtbarkeit thematisiert. Der Rat soll über die vorliegenden Anregungen entscheiden und die Änderung des Flächennutzungsplans beschließen.
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