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Beschlussvorlage

Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck Hier: Kulturausschuss

21/0224 07.06.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Entsendung von Mitgliedern als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates, konkret in den Kulturausschuss. Die Vorlage sieht vor, ein ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied für die Sitzungen des Kulturausschusses zu benennen.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 17 a Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Demnach können direkt gewählte Migrantenvertreter in die Fachausschüsse entsandt werden, um bei Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren, mit beratender Stimme mitzuwirken. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.

Falls mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist eine Wahl gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung durchzuführen. Die benannten Mitglieder sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und über die Beratungen, welche die Interessen ausländischer Bürger betreffen, im Integrationsrat berichten. Zudem werden sie in den Verteiler des Kulturausschusses aufgenommen, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vorgesehen.

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