Zusammenstellung der unerheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 21/0114 vorgelegt, die sich auf das Haushaltsjahr 2020 bezieht. Das Dokument enthält eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, welche in den Listen 2a und 2b aufgeführt sind.
Die Vorlage erfolgt gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche geringfügigen budgetären Abweichungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Zweck des Dokuments ist die formelle Information über diese finanziellen Bewegungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis nimmt. Während die Vorlage auf eine Anlage für detaillierte finanzielle Informationen verweist, werden im Haupttext keine spezifischen Beträge oder klimarelevante Auswirkungen aufgeführt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 210403100113
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210309083540-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210311081110-0