Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 1 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 21/0113 behandelt die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021. Der Antrag stützt sich auf die Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und bezieht sich auf die Bereitstellung von Mitteln im investiven Finanzplan, konkret in der sogenannten Liste 1b.
Die Summe der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen beläuft sich laut den Unterlagen auf 26.100 Euro. Die genauen Einzelheiten zu diesen Positionen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss, der eine Vorberatung sowie eine Empfehlung durchführt. Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung obliegt dem Rat.
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