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Beschlussvorlage

Beratung der Haushaltssatzung 2021 einschließlich Anlagen sowie Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) hier: Vorlage des Änderungsverzeichnisses, des aktualisierten Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs einer 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

21/0054 03.02.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0054 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2021 sowie einer Änderung der Satzung über die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern. Die Vorlage enthält ein Änderungsverzeichnis, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt, sowie einen aktualisierten Entwurf der Haushaltssatzung 2021.

Im Ergebnisplan werden für das Haushaltsjahr 2021 und die Folgejahre bis 2024 Ergebnisverbesserungen ausgewiesen. Durch die Berücksichtigung außerordentlicher Erträge aus der Isolation von Corona-bedingten Finanzschäden sowie Anpassungen bei der städtischen Leistungsbeteiligung an SGB II-Leistungen und dem Finanzierungsanteil an der Vestischen Arbeit wird ein Haushaltsausgleich für alle Planjahre dargestellt. Dies dient der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Hauste 2021 und als Grundlage für den Abbau der bilanziellen Überschuldung. Die Planungen beinhalten zudem eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der Grundsteuer B von 750 v.H. auf 850 v.H. im Jahr 2022 und auf 950 v.H. im Jahr 2023.

Zudem liegt ein Entwurf einer zweiten Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung vor, um die für die Jahre 2022 und 2023 geplanten Mehrerträge rechtlich abzusichern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Pro-Kopf-Belastung der Grundsteuer B im Kreisvergleich auch nach den Anpassungen im Mittelfeld verbleibt. Der Haushaltssanierungsplan wird in seiner bisherigen Form fortgeschrieben.

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