Beratung der Haushaltssatzung 2021 einschließlich Anlagen sowie Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) hier: Vorlage des Änderungsverzeichnisses, des aktualisierten Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs einer 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0054 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2021 sowie der zweiten Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung der Stadt Gladbeck. Der Entwurf umfasst ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2021, einen aktualisierten Entwurf der Haushaltssatzung sowie eine Anpassung der Grundsteuer B.
Im Ergebnisplan wird für den Zeitraum von 2021 bis 2024 eine Entwicklung von einem Defizit hin zu einem Überschuss ausgewiesen, wobei für das Jahr 2021 eine Veränderung von einem Fehlbetrag von 3.354 Tausend Euro zu einem Überschuss von 464 Tausend Euro vorgesehen ist. Diese Entwicklung dient dem Haushaltsausgleich und dem Abbau der bilanziellen Überschuldung. Als Grundlage für die Anpassungen werden veränderte Planungsgrundlagen, Einsparungen sowie Erträge aus der Kompensation corona-bedingter Finanzschäden angeführt.
Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die zeitlich gestaffelte Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 750 v.H. auf 850 v.H. ab dem Jahr 2022 und auf 950 v.H. ab dem Jahr 2023. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2021 inklusive Haushaltsplan, die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sowie die Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung vor. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage als nicht vorhanden angegeben.
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