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Beschlussvorlage

Beteiligungsbericht 2019

21/0102 02.03.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 entscheiden. Dieser Bericht dient dazu, umfassend über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt sowie ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu informieren.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz hat sich die Bedeutung dieses Berichts erhöht. Da der Rat bereits im September 2020 die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen hatte, ist die Erstellung des Beteiligungsberichts nun verpflichtend. Der Bericht umfasst Informationen zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen und der Entwicklung des Eigenkapitals der jeweiligen Aufgabenbereiche. Zudem werden die Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligungen und der Stadt dargestellt.

Die vorliegenden Daten basieren weitgehend auf dem Stand vom 31. Dezember 2019. Für die Verabschiedung des Berichts entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Dokument eigenständig auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht.

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